Institutionelles Schutzkonzept
des Gemeindekindergarten „Kleine Strolche“
Erstellungsdatum: 02.06.2020
1. Einleitende Worte
„Kinder verkörpern die Zukunft unserer Gesellschaft!“
Wir, der Gemeindekindergarten „Kleine Strolche“, sehen den Schutz vor sexualisierter Gewalt der uns anvertrauten Kinder als wichtigen Baustein unserer Einrichtungskonzeption an.
In unserer Kita sollen sich alle Mädchen und Jungen heimisch fühlen. Die Kinder haben daher bei uns die Möglichkeit, sich in unserem Haus frei zu bewegen. Wir achten die Rechte aller Kinder in unserer Einrichtung, schützen sie vor jeglicher Art von Grenzverletzungen und bieten ihnen einen sicheren Ort zum Spielen, Lernen und Entwickeln.
Unsere Bemühungen, die Kinder zu schützen, reichen von der kompetenten pädagogischen Betreuung über die aufmerksame Beobachtung im Hinblick auf etwaige Auffälligkeiten bis hin zur Beratung von Eltern oder Weitervermittlung zu Beratungsstellen. Mit unserem Schutzkonzept wollen wir mehr Handlungssicherheit für alle Beteiligten und eine Risikominimierung von Nähe- und Distanzproblemen schaffen.
2. Rechtliche Grundlagen
Der Gemeindekindergarten „Kleine Strolche“ unter der Trägerschaft der Gemeinde Hüttisheim hat zu gewährleisten, dass ein sicherer Raum angeboten wird, in dem sich Kinder wohl fühlen und sich bestmöglich entwickeln können.
Darüber hinaus sind wir als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe dazu verpflichtet, einen Schutzauftrag zu erfüllen, der die Kinder davor bewahren soll durch Missbrauch elterlicher Rechte oder Vernachlässigung Schaden zu erleiden.
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631 Abs. 2 BGB)
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht dann eine Kindeswohlgefährdung, wenn das körperliche, seelische und geistige Wohl des Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten sich weigern oder nicht in der Lage sind, der Gefahr entgegenzuwirken.
Wir haben den Schutz der Kinder im Blick und handeln nach den gesetzlichen Vorgaben. Kommt ein Verdacht bezüglich Kindeswohlgefährdung auf, dokumentieren wir alle Beobachtungen gewissenhaft und ausführlich und besprechen diese im Team. Zu einer Risikoeinschätzung wird gegebenenfalls die Einschätzskala zur Kindeswohlgefährdung (KIWO) hinzugezogen.
Der Träger wird über einen Verdacht unverzüglich informiert. Eine insoweit erfahrene Fachkraft wird unverzüglich eingeschaltet, um die Situation gemeinsam mit dem Team und dem Träger zu beurteilen und einzuschätzen. Die pädagogischen Fachkräfte reagieren bei einem Verdacht besonnen und sind an einer Deeskalation interessiert.
3. Übergreifende Prinzipien
3.1 Verantwortung für Träger und Leitung
Das Schutzkonzept des Gemeindekindergarten „Kleine Strolche“ wurde von der Leitung erstellt. Die Inhalte wurden von allen Teammitgliedern erarbeitet und von der Leitung niedergeschrieben. Nach Fertigstellung des Schutzkonzeptes wurde es an den Träger zur Freigabe weitergeleitet.
Es ist uns wichtig, dass alle Mitarbeiter/innen für dieses Thema sensibel gemacht werden. Es sollen strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Übergriffe vermeiden bzw. nicht stattfinden lassen können. Dies ermöglicht unter anderem der regelmäßige Austausch in unserem Team wie z.B. in den regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen.
Da das Schutzkonzept bei uns eine wichtige Funktion hat, wird dies regelmäßig überarbeitet. Neue Mitarbeiter/innen werden bereits in der Einarbeitung auf unser institutionelles Schutzkonzept hingewiesen und über die Inhalte informiert.
Unser Schutzkonzept bietet klare Handlungsanweisungen für Mitarbeiter/innen und ist im QM-Handbuch unserer Einrichtung verankert.
3.2 Personalauswahl und Personalentwicklung
„Zusammenkommen ist ein Beginn,
zusammenbleiben ist ein Fortschritt,
zusammenarbeiten ist ein Erfolg!“
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Bereits in der Stellenausschreibung wird über das institutionelles Schutzkonzept der Einrichtung zur Prävention (sexualisierter) Gewalt gegen Kinder informiert. Dies soll eine abschreckende Wirkung gegenüber potentiellen TäterInnen haben.
Der Hinweis auf die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist in der Stellenausschreibung vermerkt.
Im Bewerbungsgespräch soll ein Eindruck des Sozialverhaltens des Gegenübers gewonnen und die Fähigkeiten in Bezug auf die Fach – und Methodenkompetenz kennengelernt werden wie z.B. Eigeninitiative, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Problemlöseverhalten, Arbeitsbereitschaft etc.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
Abgeschlossene Ausbildung passend zum Berufsbild
Vorlage eines aktuellen, unbedenklichen erweiterten Führungszeugnisses vor Beschäftigungsbeginn
Unterzeichnung einer Selbstauskunftserklärung
In regelmäßigen Mitarbeitergesprächen mit der Leitung werden unter anderem Themen wie Nähe und Distanz, Konfliktfähigkeit, Kommunikation, persönliche Weiterentwicklung, Stärken und Schwächen sowie die Arbeitsbereitschaft besprochen. Ein regelmäßiger kollegialer Austausch findet im Alltag statt.
1 | Zitat: Henry Fond
3.3 Haltung und Kultur der Achtsamkeit
Die Umsetzung des Schutzkonzeptes wird durch die Haltung aller pädagogischen Mitarbeiter/innen getragen und durch ihre Aufmerksamkeit und Achtsamkeit geprägt. Das bedeutet, dass alle MitarbeiterInnen eine Vorbildfunktion gegenüber den Kindern, Eltern, PraktikantenInnen etc. haben und sind sich dieser auch bewusst sind.
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Auffällige Beobachtungen, Situationen werden klar formuliert an die Leitung weitergeleitet, besprochen, dokumentiert und entsprechende Maßnahmen werden ergriffen.
Durch die niedergeschriebenen Worte im Schutzkonzept und dem QM-Handbuch bekommen die MitarbeiterInnen klare Handlungsanweisungen und daher auch eine elementare Handlungssicherheit.
Durch regelmäßige Teamsitzungen sowie Mitarbeitergespräche besteht die Möglichkeit für ein Beschwerdemanagement auf allen Ebenen.
Den Eltern wird jederzeit die Möglichkeit für Gespräche eingeräumt.
3.4 Fachkenntnisse
Die Umsetzung unseres Schutzkonzepts erfordert ein umfangreiches und spezifisches Fachwissen.
Durch Fortbildungen (in den verschiedensten Bereichen), Online Webinare über den „Kita – Campus“, sowie Fachzeitschriften z.B. „Kindergarten heute“, „Bausteine“ etc. und regelmäßig stattfindende Teamsitzungen sind die MitarbeiterInnen in unserem Haus gut informiert.
Wesentliche Inhalte von Fortbildungen werden in den Teamsitzungen an die anderen MitarbeiterInnen weitergegeben, so dass alle auf dem gleichen Wissenstand sind. Bei Fragen und Unklarheiten werden diese sofort in einem persönlichen Gespräch geklärt.
Des Weiteren gibt es im Leitungsbüro einen Ordner, der jederzeit für alle MitarbeiterInnen zugänglich ist. In diesem werden Dokumente, Unterlagen etc. von den besuchten Fortbildungen gesammelt.
Eine Orientierung hierfür gibt unter anderem der Orientierungsplan Baden – Württemberg.
Alle Teammitglieder haben Kenntnisse über sexualpädagogische Konzepte und die kindliche Sexualität und Entwicklung.
4. Grundlagen unserer Präventionsarbeit4.1 Prävention als Erziehungshaltung
„Wir nehmen Kinder ernst und machen sie resilient. Unser Ziel ist es, dass die Kinder sagen können:
Ich bin wertvoll und in Ordnung so wie ich bin!“
In allen Bereichen, in denen Kinder ein Verhältnis besonderen Vertrauens zu Erwachsenen haben und gleichzeitig von ihnen abhängig sind, wird Prävention betrieben.
Dies erfordert eine Pädagogik, in der die Stärkung der Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes im Vordergrund steht und jedes einzelne Kind lernt, sich selbst und den eigenen Körper wahrzunehmen. Emotionssteuerung, Impulskontrolle, Kausalanalyse, Optimismus, Selbstwirksamkeit, Zielorientierung und Empathie sind dabei wesentliche „Säulen“, um das „Dach“ – die Resilienz - zu erreichen.
Dies bedeute in unserer Kindertagesrichtung, dass die Kinder lernen, auf ihren eigenen Körper zu hören, zu achten und diesen wahrzunehmen.
Wir helfen den Kindern im Kitaalltag mit Spielen, Turnen, Vorschule, Geschichten, Körpererfahrungsübungen etc. ihren Körper kennen zu lernen und Grenzen zu setzen.
Im täglichen Ablauf lernen die Kinder, dass sie NEIN sagen dürfen und dies auch völlig in Ordnung ist. Die Kinder lernen durch unsere Begleitung und Unterstützung mit schwierigen Situationen sicher umzugehen.
Durch gegenseitiges Zuhören und einem respektvollen Umgang miteinander erlangen die Kinder Selbstsicherheit.
Eine offene Kommunikation ermöglicht es den Kindern und uns, Grenzen zu wahren. Die Kinder lernen in Alltagssituationen sich unter anderem mit folgenden Fragen auseinanderzusetzten:
Was mag ich?
Was gefällt mir?
Wo fühle ich mich wohl?
Was berührt mich peinlich?
Was ist mir unangenehm?
Was mag ich überhaupt nicht?
4.2 Angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz
„Wir respektieren gegenseitig unsere Bedürfnisse, Wünsche und Grenzen!“
Eine professionelle Nähe- und Distanzregulierung ist die Basis sowie die primäre Aufgabe der professionell verantwortlich handelnden Erwachsenen.
Unsere Mitarbeiterinnen bekommen durch Gespräche, regelmäßig stattfindende Teamsitzungen, unsere Konzeption sowie in unserem regelmäßig evaluiertes QM- Handbuch verschiedene Leitfäden an die Hand.
Diese geben ihnen Handlungssicherheit und zeigen auf, was in unserer Kita in Ordnung ist und was nicht. Somit verringern wir die Gefahr von unbeabsichtigten Grenzüberschreitungen.
Ebenfalls können Grenzüberschreitungen von MitarbeiterInnen besser erkannt werden, wenn vorher klar definiert ist, wie ein gewünschtes Verhalten aussieht.
Wir nehmen das Bedürfnis des Kindes nach Nähe oder Abstand ernst und die Kinder dürfen zu der Person, zu der sie wollen. Wir fragen die Kinder, bevor wir sie hochnehmen (oder sie zum Trösten in den Arm nehmen), ob sie das auch möchten.
Auch wir Erwachsenen haben Grenzen von denen wir möchten, dass sie respektiert werden. Dies vermitteln wir den Kindern auch so. Wir Erwachsene dienen den Kindern als Vorbilder. Deswegen sind wir stets in regem Austausch mit den Kindern.
Durch das Aufzeigen unserer Grenzen sehen die Kinder, dass es in Ordnung und völlig „normal“ ist, anderen die eigenen Grenzen aufzuzeigen. Die Intimsphäre beider Seiten muss respektiert werden.
Wir verwenden in unserem Gemeindekindergarten „Kleine Strolche“ nur dann Kosenamen, wenn die Kinder dies möchten.
In unserem QM-Handbuch sind diverse Vorgehen wie z.B. das Wickeln, die Schlafsituation oder auch die Körperpflege klar definiert. Das QM-Handbuch wird regelmäßig überarbeitet. Alle Standards werden von unserem pädagogischen Personal in Zusammenarbeit mit der Leitung intensiv bearbeitet und der Inhalt / die Beschlüsse anschließend von allen umgesetzt.
Der Träger gibt diese Standards frei. Neue MitarbeiterInnen bekommen von uns eine Einweisung, in der auch besprochen wird, was wichtig ist und worauf es uns ankommt.
Das Wohl des Kindes steht bei uns stets im Vordergrund. Außerdem gehen wir auf die Kinder ein. Dies geschieht z. B., wenn ein Kind von einer/einem bestimmten Mitarbeiter/in nicht gewickelt werden möchte, so übernimmt dies ein anderer, wenn es uns möglich ist.
Außerdem ist es uns wichtig, dass die Kinder in Ruhe gewickelt werden (nicht wenn gerade alle Kinder auf der Toilette sind) und so ihre Privatsphäre geschützt wird. Die Wickelkinder werden (nach Rücksprache mit einer Kollegin) einzeln ins Bad geholt, sie gehen selbständig auf unseren Wickeltisch, legen sich hin und werden dann in Ruhe gewickelt.
Wir schaffen eine angenehme Wickelsituation und begleiten sprachlich unser Tun. Die Kinder werden auf ihrem eigenen Handtuch, mit ihren eigenen Feuchttüchern sauber gemacht und nur da sittlich berührt, wo es zur Reinigung notwendig ist.
4.3 Klare Regeln, Rituale und transparente Strukturen
„Wir kommunizieren unser Regeln offen und transparent.
Klare Regeln zur Orientierung geben Sicherheit und Schutz!“
Der präventive Gedanke zieht sich bei uns durch alle Bereiche unserer Einrichtung und bietet eine klare Handlungsleitlinie für unser Personal. Diese Handlungsleitlinien sind auch in unserer pädagogischen Konzeption und in unserem QM-Handbuch unter verschiedenen Punkten niedergeschrieben und festgelegt.
Übergriffe werden erschwert, da wir ein fachlich korrektes Handeln klar formuliert haben, z.B. Wie wird bei uns gewickelt?
Auch gibt es bei uns klare Regeln beim Toilettengang. Es darf immer nur ein Kind in die Toilette, die Anderen warten davor und schauen auch nicht in die Toilette herein. Jede Toilette ist mit Trennwänden und einem Sichtschutz versehen.
Die Kinder werden bei uns von Personen gebracht und abgeholt, die wir kennen und bei denen das Einverständnis der Eltern vorliegt. Wir achten dabei darauf, dass die Personen auch fähig sind, das Kind abzuholen. Sollten wir daran Zweifel haben, so geben wir das Kind nicht mit.
Durch klare Regeln, Rituale und regelmäßige Strukturen im Tagesablauf bekommen die Kinder Sicherheit und Orientierung.
Auf Kinder prasseln jeden Tag unzählige Reize ein. Rituale helfen dabei, diese ungeordneten und vielfältigen Eindrücke zu verarbeiten, indem sie den Tag strukturieren und Orientierung geben.
Rituale ...
... erleichtern Kindern, sich auf eine neue Umgebung bzw. Situation einzulassen.
... unterstützen Kinder, zur Ruhe zu kommen und sich zu fokussieren.
... helfen durch ihre feste Struktur, Ängste zu reduzieren und Vertrauen aufzubauen.
... fördern durch ihren wiederholenden Charakter Lernprozesse.
... lassen Kinder Selbstwirksamkeit erleben. 4
Auch üben Rituale wertvolle Kulturtechniken ein und stärken das Gemeinschaftsgefühl. Wenn Kinder im Morgenkreis zusammen das Begrüßungslied singen, erleben sie: Hier gehöre ich hin, ich bin Teil der Gruppe.
4 | Vgl. https://www.herder.de/kindergarten-paedagogik/kindergartenalltag/rituale/
4.4 Sexualpädagogisches Konzept
„Wir geben den Kindern den Raum sich in einem geschützten Rahmen altersgemäß zu entwickeln. Wir beobachten die Kinder, nehmen ihreBedürfnisse wahr und gehen situationsentsprechend auf sie ein.“
Wir vermitteln den Kindern eine Sprache, die eine Aufdeckung von Missbrauch besser ermöglicht. Bei uns werden z.B. Körperteile / Geschlechtsorgane so benannt, wie sie heißen. Fragen der Kinder werden dem Entwicklungsstand entsprechend beantwortet.
MitarbeiterInnen, Eltern und Kindern wird klar, was noch “normal” ist und was als Übergriff einzustufen ist. Dies gilt für Grenzüberschreitungen durch Kinder genauso wie für Übergriffe durch Erwachsene.
Die Kinder werden von uns im Kennenlernen des eigenen Geschlechts alters- und entwicklungsstandentsprechend unterstützt. Gespräche zwischen den Kindern lassen wir zu, der Umgang mit „Doktorspielen“ ist geregelt.
Unsere Einrichtung, der Gemeindekindergarten „Kleine Strolche“, verfügt über ein sexualpädagogisches Konzept.
Nach einer intensiven und individuellen Auseinandersetzung mit dem Thema und einem fachlichen Austausch im Team ist diese sexualpädagogische Konzeption erarbeitet worden, um Transparenz nach innen und außen zu schaffen.
Zum einen bildet sie einen einheitlichen Handlungsleitfaden für alle Mitarbeiter in unserem Haus und bietet somit Handlungssicherheit zu Fragen im sexualpädagogischen Kontext. Zum anderen soll die Konzeption Eltern, PraktikantInnen und Trägerverantwortlichen unsere klare Position verdeutlichen und wie sexualpädagogische Themen didaktisch-methodisch bearbeitet werden können.
Weiterhin stellt diese Konzeption eine Grundlage für den Schutzauftrag der Kita dar, da sie den Schutz des Kindeswohls, sowie mögliche Handlungsschritte bei Gefährdung festschreibt. Außerdem führt die Auseinandersetzung mit der Thematik zu einer Grundsensibilisierung und trägt somit ebenso zum Schutz der Kinder bei.
Als Team stehen wir Kindern und Eltern für Fragen zum Thema der kindlichen Körperentwicklung und Sexualität zur Seite und sind jederzeit ansprechbar.
4.5 Raumkonzept
„Wir bieten den Kindern eine anregende Umgebung damit sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entwickeln können!“
Kinder erfahren und erlernen ihre Welt über ihren Körper und ihre Sinne. Sie bekommen in unserer Kita eine anregende Umgebung, die geschützte Rückzugsmöglichkeiten bietet und gleichzeitig offen ist für viele verschiedene Lernerfahrungen.
Die Räume sind so gestaltet, dass die Kinder sich darin wohl fühlen und ausreichend Anregungen bekommen, immer wieder Neues auszuprobieren. Kleine Kinder brauchen Bewegungsfreiheit und -sicherheit zugleich. Sie brauchen freie Sicht, um ihre Bezugsperson jederzeit sehen zu können.
Nur mit dem sicheren Gefühl, sie jederzeit zu erreichen, können die Kleinen neugierig und unternehmungslustig ihre spannende Umgebung selbst erkunden. Die Erfahrung von Selbstwirksamkeit legt den Grundstein zum Aufbau von Resilienz.
Ältere Kinder lieben Rückzugsorte, wollen allein oder mit ihren Freunden ungestört spielen. Und sie wollen ihre Spielergebnisse präsentieren können, ob dies kreative Arbeiten, Bauwerke oder Bewegungslandschaften sind. Kinder nehmen aktiv ihre Umwelt in Besitz und wollen sie entsprechend ihrer Spielthemen mit- und umgestalten.
So haben wir in unserer Einrichtung bzw. in jeder Gruppe verschiedene Spielecken – wie z.B. eine Malecke, Puppenecke, Bauecke, Kuschel- und Leseecke. Die Kinder werden in die Gestaltung der verschiedenen Ecken regelmäßig mit einbezogen.
4.6 Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Erziehungsberechtigten
„Wir pflegen mit den Eltern einen respektvollen Umgang und wollen mit ihnen gemeinsam eine bestmögliche Förderung ihres Kindes erreichen!“
Durch regelmäßige Elternbriefe, Elternveranstaltungen (Elternabende etc.) sowie regelmäßig stattfindende Elterngespräche, tägliche Tür- und Angelgespräche und dem Bereitstellen von verschiedenem Informationsmaterial (Konzeption, Schutzkonzept, Kindergarten ABC, bereitgestellte Fachliteratur etc.) bekommen Eltern Klarheit darüber, was für den Schutz ihrer Kinder in unserem Kindergarten getan wird und welche Regeln in unserer Einrichtung gelten und sorgen für deren Einhaltung.
Durch inhaltlich gute Informationen werden die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und in ihrem Erziehungsverhalten begleitet. Es gibt klare Aussagen von uns als Einrichtung, was von den Eltern bei uns erwartet wird.
Wir nehmen in der gesamten Einrichtung keine materiellen Geschenke an, die für unser Personal bestimmt sind. Ausschließlich Geschenke, die der Gruppe gerichtet und den Kindern von Nutzen sind, werden entgegengenommen. (z.B. Tee, Blumen etc.)
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4.7 Aus- und Fortbildung
„Wir bilden uns regelmäßig fort und sind stets im regen Austausch miteinander!“
Gern wird unangenehmes Wissen verdrängt, da dies Angst und Unsicherheit auslösen kann. Wir wirken diesem Verhalten entgegen, indem alle MitarbeiterInnen in der Kindertageseinrichtung regelmäßig Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema Prävention von sexuellem Missbrauch besuchen, sowie im regelmäßigen Austausch mit anderen Einrichtungen und mit dem Landesverband stehen.
Somit stellen wir sicher, dass wir den Schutz der uns anvertrauten Kindern und die Vorbeugung von sexuellem Missbrauch nicht aus den Augen verlieren.
Die Inhalte der Fortbildungen werden in den Teamsitzungen an die Kollegen weitergegeben und das Informationsmaterial in einem extra für alle Teammitglieder zugänglichen Ordner im Leitungsbüro gesammelt.
Des Weiteren finden bei uns regelmäßig Teamsitzungen statt, in denen jeder die Möglichkeit hat Beobachtungen / Auffälligkeiten etc. anzusprechen und gemeinsam zu besprechen, wie weiter Vorgegangen wird bzw. Vorgegangen werden muss.
Die Inhalte von unserem Teamsitzungen werden schriftlich – unter Beachtung des Datenschutzes - festgehalten.
4.8 Partizipation
„Wie beziehen die Kinder in die Entscheidungen mit ein
und nehmen ihre Meinung ernst!“
Partizipation ist als Recht der Kinder formuliert. Die Kinder können in unserer Kita in vielen Bildungs- und Erziehungsbereichen mitgestalten und mitwirken. Sie werden bei Entscheidungen zum Beispiel durch Kinderkonferenzen mit einbezogen.
So dürfen die Kinder z.B. bei der Raumgestaltung, Faschingsthema und Projekten mitbestimmen. Die Themen die wir in der Gruppe besprechen werden den Bedürfnissen und Wünschen der Kinder angepasst.
Gruppen- und Gartenregeln werden regelmäßig gemeinsam besprochen und überprüft, ob diese für uns (noch) sinnvoll sind oder ob wir eine Änderung brauchen – die dann gemeinsam besprochen und erarbeitet wird.
In unserer Kita dürfen die Kinder z.B. selbst bestimmen, wann und mit wem sie frühstücken. Unser teiloffenes Konzept ermöglicht den Kindern, Spielort, Spielpartner und Spielzeit selbstbestimmt zu wählen.
4.9 Beschwerdemanagement
„Wir sind offen für konstruktive, sachliche Anregungen und Kritik!“
Ziel unseres Beschwerdemanagement ist es, der Kritik der Eltern gegenüber offen zu stehen. Wir nutzen dies als Chance, unsere Arbeit zu optimieren.
Die Rückmeldung der Eltern ermöglicht uns, auf Wünsche einzugehen und dadurch neue Anregungen / Ideen für unsere Arbeit im Rahmen unserer Konzeption zu entwickeln.
Sofern wir diese Vorgehensweise nutzen, resultiert daraus, dass die Erziehungspartnerschaft zwischen dem pädagogischen Personal und den Eltern zu einer signifikanten Verbesserung beiträgt.
Somit entsteht die Option, dass sich die Qualität der Betreuung in unserer Einrichtung erhöht, woraus sich der Synergieeffekt ergibt, welcher die Zufriedenheit der Eltern und somit das Wohlbefinden steigen lässt.
Während der Hol- und Bringzeiten können Beschwerden im Rahmen von Tür – und Angelgesprächen jederzeit geäußert werden. Sofern die Rahmenbedingungen oder Gegebenheiten für eine ungestörte Atmosphäre nicht gegeben sind, bieten wir gerne ein Gesprächstermin an.
Durch die regelmäßigen Elternbefragungen, die Elternbox im Eingangsbereich und Elterngespräche stellen wir sicher, dass Rückmeldungen und Beschwerden simpel zugänglich möglich sind.
Auch die Kinder haben in unserer Kita die Möglichkeit, täglich im Morgenkreis sowie im Alltag ihre Meinung, Bedürfnisse, Beschwerden und Wünsche zu äußern.
Das Personal hat die Möglichkeit in den regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen, sowie den Mitarbeitergesprächen ihre Belange einzubringen und sich darüber fachlich auszutauschen. Dies soll zu positiven Wechselwirkungen zwischen Personal und Leitung, Personal und Träger und Träger und Leitung führen.
4.10 Pädagogische Konzeption
„Wir machen mit der pädagogischen Konzeption unsere tägliche Arbeit transparent!“
Inhalte unserer pädagogischen Konzeption sind neben strukturellen Informationen auch das Bild vom Kind, unsere Rolle als Erzieher, die Eltern – und Erziehungspartnerschaft (die Eltern sind für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich), unser pädagogischer Ansatz, das Bildungsverständnis, unsere Bildungs- und Erziehungsziele, unsere Strukturen sowie das Personal und unsere Qualitätssicherung
5. Institutionelle Intervention bei Verdacht und Vorliegen von (sexuellem) Missbrauch und/oder Gewalt gegen Kinder
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag Vereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt Risikoanalyse Hinzuziehen der insoweit erfahrenen Fachkraft
Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII des Landesjugendamtes
Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Schutzbefohlenen
Zur entsprechenden Wahrnehmung des Schutzauftrages gehört sowohl die Informationsgewinnung als auch die Risikoabschätzung.
Die Träger von Einrichtungen und Diensten sind ebenso wie die öffentlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, bei Personensorge- und Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen und damit auf deren Obliegenheit zur aktiven Mitwirkung hinzuwirken.
Falls diese nicht ausreichend mitwirken, sollen die Einrichtungsträger das Jugendamt informieren.
1 | Zitat: Henry Fond
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4 | Vgl. https://www.herder.de/kindergarten-paedagogik/kindergartenalltag/rituale/
5 | https://www.google.de/search?q=erziehungspartnerschaft&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwj0uLq75N7pAhXxsaQKHTDaDJQQ_AUoAXoECA0QAw&biw=1536&bih=751#imgrc=yhLZE-c2NNXB4M


